Ambulante Pflege – Was steht mir zu?

Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit stellen sich viele die Frage, welche Form der Unterstützung Ihnen denn eigentlich zusteht. Wir haben hier für Euch die wichtigsten Aspekte einer Ambulanten Pflege zusammengefasst.

Ambulante Pflege heißt Pflege im eigenen Haushalt

Zunächst einmal ist festzustellen, dass es sich bei der Ambulanten Pflege grundsätzlich um eine Pflegeform im häuslichen Umfeld handelt. Das bedeutet, dass mithilfe dieser Pflegeform sichergestellt wird, dass die pflegebedürftige Person auch weiterhin in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus leben kann.

Die jeweiligen Unterstützungsleistungen stehen dabei in direkter Abhängigkeit zum festgestellten Pflegegrad.

Ambulante Pflege durch einen Ambulanten Pflegedienst

Je nach festgelegtem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen. Die Rede ist in diesem Zusammenhang von Pflegesachleistungen. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt direkt zwischen Pflegekasse und Ambulantem Pflegedienst. Seit dem 01.01.2017 sind das pro Pflegegrad folgende Höchstbeträge:

Pflegegrad 1   0 Euro

Pflegegrad 2   689 Euro

Pflegegrad 3   1.298 Euro

Pflegegrad 4   1.612 Euro

Pflegegrad 5   1.995 Euro

Kombinationsleistungen innerhalb der Ambulanten Pflege

Teilen sich Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen die Pflege mit einem professionellen Ambulanten Pflegedienst, kommen sogenannte Kombinationsleistungen zum Tragen. Diese setzen sich aus Pflegesachleistungen für den Ambulanten Pflegedienst und dem Pflegegeld für Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen zusammen. Dabei ist zu beachten, dass Pflegesachleistungen immer vorrangig gezahlt werden müssen und das Pflegegeld pro Pflegegrad geringer ausfällt, als die Sachleistungen für die professionellen Leistungserbringer. Die Obergrenzen für Pflegegeld liegen pro Pflegegrad bei:

Pflegegrad 1   0 Euro

Pflegegrad 2   316 Euro

Pflegegrad 3   545 Euro

Pflegegrad 4   728 Euro

Pflegegrad 5   901 Euro

Weitere Optionen der Ambulanten Pflege

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes können zusätzlich zu den Pflegesachleistungen und / oder dem Pflegegeld Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel in einem festgelegten Rahmen über die Pflegekasse finanziert werden. Beides soll der Erleichterung der Ambulanten Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen dienen.

Unterschieden werden Verbrauchsmittel, wie beispielsweise Einmalhandschuhe und sogenannte technische Hilfen, wie beispielsweise ein Pflegebett. Zu den technischen Hilfsmitteln muss vom Pflegebedürftigen ein gewisser Eigenanteil gezahlt werden. Die Höchstgrenze liegt bei 25 Euro je Hilfsmittel. Einige der Hilfsmittel können auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. Dann entfällt der Eigenanteil.

Umbaumaßnahmen können mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden.

Wenn Ihr noch weitere Fragen habt, dann wendet Euch doch einfach an unsere kostenfreie Pflegebratung oder hinterlasst uns eine Nachricht in der Kommentarfunktion.

Es grüßt Euch Euer Sascha Heyna und das Team der Veedelspflege

Seniorenbetreuung, Demenzbetreuung und Ambulante Pflege für Köln

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