Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist verpflichtend für alle Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Dieser Beratungseinsatz ist für Sie völlig kostenlos und wird von der Pflegekasse übernommen.
Sollten Sie diesem Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI nicht nachkommen, kann das zur Folge haben, daß das Pflegegeld nicht mehr ausgezahlt wird. Lediglich wenn ihre Pflege von einem Pflegedienst übernommen wird, entfällt die Verpflichtung dieses Beratungseinsatzes.
Es ist ganz einfach.
Schritt 1: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein
Schritt 2: Buchen Sie Ihren Wunschtermin
Schritt 3: Sofort nach der Buchung Ihres Termins erhalten Sie eine SMS – bestätigen Sie diese durch den Link in der SMS
Schritt 4: Wir kommen zum vereinbarten Termin zu Ihrem Beratungseinsatz
Buchen Sie Ihren Termin jetzt online – oder rufen Sie uns an!
Für Menschen mit Pflegegrad fallen für den Beratungseinsatz keine Kosten an. Die Beratungen werden von allen Kassen übernommen werden.
Pflegegrad 1
Bei PFLEGEGRAD 1 kann der Beratungseinsatz jedes halbe Jahr in Anspruch genommen werden. Dies ist eine freiwillige Leistung, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.
Pflegegrad 2
Bei PFLEGEGRAD 2 muss der Beratungseinsatz jedes halbe Jahr durchgeführt werden. Dies ist verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.
Pflegegrad 3
Bei PFLEGEGRAD 3 muss der Beratungseinsatz jedes halbe Jahr durchgeführt werden. Dies ist verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.
Pflegegrad 4
Bei PFLEGEGRAD 4 muss der Beratungseinsatz jedes viertel Jahr durchgeführt werden. Dies ist verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.
Pflegegrad 5
Bei PFLEGEGRAD 5 muss der Beratungseinsatz jedes viertel Jahr durchgeführt werden. Dies ist verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.
Ein Beratungsbesuch findet bei jeder pflegebedürftigen Person statt, die Pflegegeld bezieht. Dieser muss bei Pflegegrad 2+3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4+5 vierteljährlich vereinbart werden.
Der Besuch soll sowohl den Pflegenden, als auch die pflegerische Person unterstützen. Die Beratung soll Hilfestellung bringen. Außerdem will der Gesetzgeber dadurch die Qualität der Pflege gewährleisten.
Wichtig: Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, wenn sie Pflegegeld beziehen. Somit ist eine weitere Auszahlung dieser Gelder für Sie und ihre pflegenden Angehörigen gesichert. Wir bieten Ihnen eventuelle Hilfe zur täglichen Pflege, reflektieren die Pflegesituation und sind da, Ihre Fragen aus professioneller Sicht zu beantworten.
Wir kommen zu Ihnen. Am Besten Sie vereinbaren noch heute einen Termin über unseren Onlinekalender oder Sie rufen uns an.
Nein, Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Postleitzahl | Stadt | Viertel |
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50667 | Köln | Altstadt-Nord |
50668 | Köln | Altstadt-Nord |
50670 | Köln | Altstadt-Nord |
50672 | Köln | Neustadt-Nord |
50674 | Köln | Neustadt-Süd |
50676 | Köln | Neustadt-Süd |
50677 | Köln | Neustadt-Nord |
50678 | Köln | Neustadt-Nord |
50679 | Köln | Deutz |
50733 | Köln | Nippes |
50735 | Köln | Nippes |
50737 | Köln | Nippes |
50739 | Köln | Nippes |
50765 | Köln | Lindenthal |
50823 | Köln | Ehrenfeld |
50825 | Köln | Ehrenfeld |
50827 | Köln | Ehrenfeld |
50829 | Köln | Ehrenfeld |
50858 | Köln | Lövenich |
50859 | Köln | Widdersdorf |
50931 | Köln | Müngersdorf |
50933 | Köln | Müngersdorf |
50935 | Köln | Müngersdorf |
50937 | Köln | Sülz |
50939 | Köln | Sülz |
50968 | Köln | Zollstock |
50969 | Köln | Zollstock |
50996 | Köln | Porz |
50997 | Köln | Porz |
50999 | Köln | Porz |
51061 | Köln | Mülheim |
51063 | Köln | Mülheim |
51065 | Köln | Mülheim |
51067 | Köln | Mülheim |