In Abgrenzung zur Grundpflege umfasst die Behandlungspflege medizinische Tätigkeiten im engeren Sinne. Daher darf diese auch nur von ausgebildeten Pflegefachkräften wie examinierten Gesundheits-, Kranken- oder Altenpflegekräften durchgeführt werden. Die Veedelspflege – Pflegedienst in Köln setzt ausgebildete Pflegefachkräfte ein, damit wir Ihnen die medizinische Behandlungspflege anbieten können. Durch den Gesetzgeber reglementiert ist die Behandlungspflege wiederum im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Als Teil der häuslichen Krankenpflege (HKP) muss sie von einem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Behandlungspflege erfolgt somit unabhängig von Pflegegrad oder Pflegeversicherung.
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Die medizinische Behandlungspflege wird, unter Berücksichtigung medizinischer Notwendigkeiten, vom behandelnden Arzt verordnet. Da sie über alltägliche Verrichtungen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten hinausgeht, ist sie ausschließlich Fachkräften vorbehalten.
Der Bewilligungszeitraum einer Behandlungspflege steht in direktem Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen. Im Einzelfall und je nach Krankenkasse können hierbei auch Zuzahlungsleistungen anfallen.
Die Erstversorgung umfasst in der Regel vierzehn Tage. Danach wird vom Arzt je nach Bedarf eine Folgeverordnung ausgestellt.
Unser geschultes und gut ausgebildetes Pflege-Team in Köln steht Ihnen in allen Belangen der Behandlungspflege professionell mit folgenden Leistungen zur Seite:
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